Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Zum Jahresbeginn ist die novellierte Fassung der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten.
Mit der Novelle sollen vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert, digitale Bauanträge erleichtert und die Verantwortlichkeiten von Planenden erweitert werden. Neu eingeführt wird eine „kleine Bauvorlageberechtigung“ für Handwerksmeister und eine Solarpflicht für Neubauten. Zudem gelten Erleichterungen bei Bestandsumbauten und ein Verbot von Schottergärten. In vefahrensrechtlicher Hinsicht sind insbesondere die Änderungen zur Digitalisierung und Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren sowie die Erweiterung der Anzahlt verfahrensfreier Vorhaben zu nennen.
Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 31.10.2023
Synopse mit Gesetzesbegründung (via Architektenkammer NRW)
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